Zu allen Kursen, Fortbildungen und Veranstaltungen ist eine schriftliche Anmeldung mindestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung erforderlich. Die Anmeldung ist rechtsverbindlich und erfolgt über unsere Homepage www.geburtshaus-bonn.de oder schriftlich durch Einsendung des ausgefüllten Formulars. In jedem Fall muss das Anmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt werden.
Mit der Anmeldung werden diese Teilnahmebedingungen anerkannt.
Sie erhalten eine automatisierte Eingangsbestätigung bei Buchung über unsere Webseite. Diese ist noch keine verbindliche Zusage.
Die verbindliche Zusage Ihrer Buchung erfolgt über eine schriftliche Bestätigung per Email durch unser Büro. Erst wenn Sie diese erhalten haben, ist Ihr Platz fest gebucht.
Sollten Sie diese nicht erhalten, melden Sie sich in jedem Fall noch einmal im Büro tel. unter 0228 721 57 07 oder per Email an info@geburtshaus-bonn.de
Pro Kalenderjahr wird für Kurse eine Servicegebühr von € 10,- berechnet. Diese entfällt, wenn eine Mitgliedschaft im DOULA e.V. besteht. Die Servicegebühr ist, wenn nicht anders festgelegt, beim ersten Kurstermin in bar zu entrichten.
Die Geburtsvorbereitungs- und die Rückbildungskurse werden für die Schwangeren und Mütter nach den Gebührenverordnungen für Hebammen direkt mit der Krankenversicherung oder privat abgerechnet. Die Leistung der gesetzl. Krankenkassen umfasst einmalig die Übernahme von 14 Zeitstunden Geburtsvorbereitung und 10 Zeitstunden Rückbildungsgymnastik.
Die Paarbeiträge unserer Geburtsvorbereitungskurse sind IGEL-Leistungen und müssen privat entrichtet werden. Die Paarteile der Kurse sind nicht optional, sondern sind Teil des Kurses. Sie werden von einigen Krankenkassen bezuschusst, oder erstattet. Bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Krankenversicherung auf, um die Übernahme der Kosten im Vorfeld zu klären.
Es besteht ein kostenfreies Rücktrittsrecht bis 28 Tage vor Beginn der Veranstaltung. Erfolgt eine Absage zu einem verspäteten Zeitpunkt, so muss eine Ersatzteilnehmerin gestellt werden. Andernfalls ist die volle Kursgebührprivat zu entrichten!
Kommt ein Kurs nicht zustande, werden alle ggf. bereits geleisteten Zahlungen in voller Höhe erstattet.
Bei Ausfall einer Kursstunde aufgrund von Krankheit, oder einer Geburtsbetreuung wird von seiten der Kursleitung eine Ersatzstunde gestellt. Eine Rückerstattung der Kursgebühr für ausgefallene Stunden ist nicht vorgesehen.
Die Teilnahme an unseren Kursen erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko. Die Teilnehmer haften für Schäden, die sie verursachen.
Bei Verlusten oder Beschädigungen von Garderobe oder sonstigem Eigentum kann seitens des Geburtshauses keine Haftung übernommen werden.
Datenschutzhinweis:
Ihre Angaben werden von uns streng vertraulich behandelt. Wir werden diese Daten nur für die Abrechnung, für unsere interne Dokumentation und Statistik und für eigene Zwecke, z.B. im Rahmen der Erfüllung der satzungsgemäßen Vereinsaufgaben, verwenden.
Consumers are entitled to a right of withdrawal under the following conditions: A consumer is any natural person who concludes a legal transaction for purposes that cannot be predominantly attributed to either their commercial or independent professional activity. The midwife/midwifery practice points out the following to the participant: You have the right to cancel this contract within 14 days without giving reasons. The cancellation period is 14 days from the day the contract is concluded. In order to exercise your right of withdrawal, you must inform the midwife of your decision to withdraw from this contract by means of a clear statement (e.g. a letter sent by post or by email). In order to meet the cancellation period, it is sufficient that you send the notification of your exercise of the right of cancellation before the cancellation period expires.
Consequences of revocation
The midwife/midwifery practice must repay all payments received from the participant immediately, but at the latest within 14 days from the day on which notification of the revocation was received. If the participant has requested that the service begin during the cancellation period, she must pay the midwifery practice an appropriate amount that corresponds to the proportion of the service used up to that point.